In Deutschland und vielen anderen Ländern sind die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht zwei wesentliche rechtliche Instrumente, die Personen die Möglichkeit geben, ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorab zu regeln. Obwohl beide Instrumente ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Anwendung und Wirkung. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede und gibt wichtige Hinweise zur Erstellung und Nutzung dieser Dokumente.
Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das eine Person (Vollmachtgeber) befugt, eine andere Person (Bevollmächtigten) zu autorisieren, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, sollte der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage sein. Dies umfasst Bereiche wie Gesundheitsfürsorge, Finanzen und Wohnungsangelegenheiten, basierend auf den spezifischen Wünschen des Vollmachtgebers. Die Bevollmächtigung ermöglicht eine direkte Vertretung des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten.
Betreuungsverfügung: Im Gegensatz dazu legt die Betreuungsverfügung fest, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Verfassers als rechtlicher Betreuer durch ein Gericht ernannt werden soll, sollte eine rechtliche Betreuung notwendig werden. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die dem Gericht Anweisungen bezüglich der Person des Betreuers und der gewünschten Art der Betreuung geben.
Die Betreuungsverfügung dient dem Betreuungsgericht als wichtiger Leitfaden zur Bestimmung des Betreuers und zur Organisation der Betreuung gemäß den Vorstellungen des Betroffenen. Sie enthält in der Regel:
Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Eine Betreuungsverfügung ist insbesondere dann ratsam, wenn:
Die Wahl zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht hängt von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen ab. Beide Instrumente bieten wichtige Möglichkeiten zur Vorsorge und sollten sorgfältig und unter Berücksichtigung rechtlicher Beratung erstellt werden. Durch die frühzeitige Regelung dieser Angelegenheiten können Unsicherheiten im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vermieden und die persönlichen Interessen geschützt werden.